Freundeskreis
Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe
Gemäß § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und Art. 20 des Bayer. Kinder- und Jugendhilfegesetzes (BayKJHG) ist der Freundeskreis Jugendförderung Bad Windsheim e.V. als Träger der Freien Jugendhilfe anerkannt. Im Juni 1997 wurde die Trägerschaft für den Jugendtreff Schneiderscheune übernommen.
Satzung des Trägervereins
Die Satzung des Traegervereins “Freundeskreis Jugendförderung Bad Windsheim e.V.,” wurde am 20. Juli 1994 bei der Gruendungsversammlung verabschiedet. Sie bildet ein wesentliches Fundament der Jugendarbeit vor Ort. Sollte Interesse bestehen, kann die Satzung im Jugendtreff Schneiderscheune eingesehen werden.
Organisation der Einrichtung
Im System des Jugendtreffs stehen im wesentlichen die drei folgenden Parteien zueinander in Beziehung:
1.) der Trägerverein, repraesentiert durch seine Vorstandschaft;
2.) ehrenamtlich im Jugendtreff engagierte Jugendliche und junge Erwachsene;
3.) das hauptamtliche Personal
Jede dieser Parteien hat bestimmte ihr zugeordnete Funktionen, wobei sich immer wieder Überschneidungen ergeben können:
Der Trägerverein übernimmt, vertreten durch seine Vorstandschaft, gegenüber dem hauptamtlichen Personal eine Hilfs- als auch eine Kontrollfunktion wahr.
ln der Regel trifft sich der Geschäftsführende Vorstand einmal im Mona. Bei diesen Treffen werden sowohl vereinsspezifische Angelegenheiten als auch jugendtreffrelevante Themen erörtert. Zudem ist er Multiplikator gegenüber dem Vereinsmitgliedern, der Stadt und den Jugendlichen.
Die Ehrenamtlichen sind vor allem angebotsbezogen (Gruppenstunden, Veranstaltungen) tätig. Einfluss auf den Betrieb des Jugendtreffs üben die Jugendlichen zum Teil durch die zwei mal im Monat stattfindenden Vollversammlugen und den engen Kontakt zu dem hauptamtlichen Mitarbeitern. Zudem wurde ein Jugendbeirat installiert. Dieser dient der Mitbestimmung der Jugendlichen, die den Jugendtreff regelmäßig in Anspruch nehmen.
Der Hauptamtliche stellt schließlich die Verbindungzwischen den beiden vorherigen Parteien dar. Bei ihm “laufen alle Fäden zusammen”, die für den Betrieb des Jugendtreffs nötig sind.
Die “Organisation Jugendtreff”
weißt typische Merkmale einer “Non-Profit Organisation” auf, d.h. Sie stellt eine soziale Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht dar. Die Finanzierung untergliedert sich in verschiedene Bereiche wie Zuschüsse (erwähnt sei in diesem Zusammenhang insbesondere die Stadt Bad Windsheim und der Landkreis NEA/BW), Beiträge und ähnliches